Gutachter- und Architekturbüro Kammann
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Energieausweis

Beim Immobilienverkauf mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben!

Durch die neue Energieeinsparverordnung, wurde der Energieausweis ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend eingeführt. Gebäudeeigentümer deren Haus Baujahr 1965 oder älter ist müssen ab diesem Zeitpunkt bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis vorlegen können. Für später errichtete Wohngebäude wurde der Ausweis ab dem 1. Januar 2009 Pflicht. Nichtwohngebäude wurden ab dem 1. Juli 2009 Pflicht.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Für die meisten Gebäude kann man weiterhin den günstigen Verbrauchsausweis erstellen lassen.

Sie brauchen nur dann einen Bedarfsausweis, wenn

  • der Bauantrag des Gebäudes vor dem 1. November 1977 gestellt wurde
  • es nicht mehr als 4 Wohnungen hat und
  • energetisch noch nicht modernisiert wurde

Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Verbrauchsausweis: Für alle anderen Bestandsgebäude, die nicht die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich weiterhin den günstigen Verbrauchsausweis online auf dieser Seite erstellen lassen.

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis zeigt den Energieverbrauch in den vergangenen 3 Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch anhand eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. Somit führt z.B. ein hoher Verbrauch in einem einzelnen kalten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.

Hier können Sie sich einen Muster-Verbrauchsausweis ansehen (Quelle dena/BMVBS)

 

Verbrauchsausweis jetzt hier bestellen

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Auftraggeber
Gebäude
% (nur bei Mehrfamilienhaus)
(GIF/JPG/PNG, max. 2 MB)
Verbrauchserfassung Heizungsanlage
Hier werden drei zusammenhängende Heizperioden benötigt (3 x 12 Monate). Eine Heizperiode entspricht dem Abrechnungszeitraum Ihrer Heizkostenabrechnung. Für die Berechnung genügt es wenn Sie den Beginn der 1. Heizperiode eingeben (das Ende der 1. Heizperiode sowie der Beginn und das Ende der 2. und 3. Heizperiode werden automatisch berechnet).
Heizperiode   Beginn * Ende   Energieverbauch *
1. wird automatisch berechnet
2. wird automatisch berechnet wird automatisch berechnet
3. wird automatisch berechnet wird automatisch berechnet
% (wenn bekannt)
Weitere Heizquellen
Bitte geben Sie hier den Energieverbrauch von eventuell vorhandenen zusätzlichen Öfen oder Heizungen in Ihrem Gebäude an. Bei Einzelöfen im Haus muss der Gesamtbedarf aller Heizquellen erfasst werden. Ist dies nicht möglich, dann kann der Energieausweis nur als sog. Energie-Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Heizperiode Energieverbauch
1.
2.
3.
Stand der Technik (zutreffendes bitte ankreuzen)
Heizungsanlage










Fenster/Dachfenster/Türen







Wärmedämmung





Auftragserteilung

Hiermit bestelle ich folgende Version des Energieausweises:

Hiermit erteile ich den Auftrag ohne „Vor-Ort-Besichtigung“ gem. EnEV 2009 an:
Gutachterbüro Kammann
Johannssenstraße 8
D-30159 Hannover

Die gemachten Angaben sind richtig und entsprechen dem aktuellen Stand.
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